Die Verwaltung der Stadt Wülfrath und die Gesellschafterversammlung der GWG Wülfrath entwickeln kurzfristig ein gemeinsames Handlungskonzept zur Beseitigung der sich abzeichnenden Engpässe bei der Bereitstellung von preiswertem Wohnungsraum für breite Teile der Bevölkerung.
Begründung:
Die GWG Wülfrath hat Anfang 2015 eine mehrjährige Planung zur Fortentwicklung ihres Wohnungsbestandes vorgelegt. Ziel der wohnungspolitischen Aktivitäten der GWG ist es, entsprechend ihrem Gesellschaftszweck preiswerten Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung bereit zu stellen. Diese Planung der GWG ist insbesondere vor dem Hintergrund der zu erwartenden Altersarmut mit Blick auf bezahlbare Mieten und Nebenkosten durchaus begrüßenswert.
Allerdings haben die Ereignisse der letzten Monate diese Planungen eingeholt. Wülfrath muss – wie alle anderen deutschen Gemeinden – die Folgen der weiter anhaltenden Flüchtlingswelle bewältigen. Asylbegehrende und anerkannte AsylantInnen benötigen Unterkünfte und auf Sicht auch Wohnraum. Dabei darf es nicht zu einem Verdrängungswettbewerb zwischen einheimischer und zugereister Bevölkerung kommen. Es müssen daher dringend nicht nur zur kurzfristigen Unterbringung erhebliche Anstrengungen unter Inanspruchname öffentlicher Fördergelder des Landes NRW unternommen werden, um zusätzlichen Wohn-raum zu schaffen.
Die Ziele der sozialen Wohnraumförderung in NRW (Quelle: Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen) lauten:
„1. Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind,
2. bestehenden Wohnraum an die Erfordernisse des demographischen Wandels anzupas-
sen und energetisch nachzurüsten,
3. die städtebauliche Funktion von Wohnquartieren zu erhalten und zu stärken.“
Die Förderpauschalen wurden insgesamt an das wirtschaftliche Umfeld angepasst (gestiegene Bau- und Baunebenkosten, gesunkenes Zinsniveau). Dabei wurden die Förderbeträge auch für Anfang 2015 noch als entspannt geltende Märkte erhöht, da in diesen Gebieten der Neubau von barrierefreien und bezahlbaren Mietwohnungen ebenfalls benötigt wird.
Zudem wurden in das BauGB Erleichterungen aufgenommen, die zur beschleunigten Erstellung von Unterkünften und Wohnraum führen sollen.
Um in Wülfrath erst gar keine absehbare Verknappung von preiswertem Wohnraum entstehen zu lassen, sollte daher ein gemeinsames, kurzfristig umsetzbares Handlungskonzept unter Einbeziehung von öffentlichen Fördergeldern, von verfügbaren städtischen Grundstücken und der Kernkompetenzen der GWG als konzertierter kommunaler Plan zur Sicherung der Versorgung der Wülfrather Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum entstehen.